| Veranstaltung: | Landesparteitag 08.11.2025 Völklingen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8. Anträge |
| Antragsteller*in: | KV Saarbrücken (dort beschlossen am: 16.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
| Angelegt: | 23.10.2025, 20:18 |
A8: Positionspapier zur Neuordnung der Gesellschafterstruktur von kommunalen Krankenhäuser
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen:
1. Die Landesregierung wird aufgefordert, eine grundlegende Reform der
Gesellschafterstruktur der kommunalen saarländischen Krankenhäuser mit
überregionaler Bedeutung einzuleiten.
2. Das Land Saarland soll künftig als Gesellschafter mit einem Anteil an den
überregional bedeutsamen kommunalen Krankenhäusern beteiligt werden, um seiner
Verantwortung für die Gesundheitsversorgung gerecht zu werden.
Begründung
Die kommunalen Krankenhäuser im Saarland befinden sich in einer prekären finanziellen Situation. Laut Die kommunalen Krankenhäuser im Saarland befinden sich in einer prekären finanziellen Situation. Laut aktuellen Erhebungen schreiben drei Viertel aller Kliniken in Deutschland Verluste, bei öffentlichen Einrichtungen sind es sogar knapp 90 Prozent, diese Entwicklung macht auch vor dem Saarland nicht halt. Die Ergebnisse belasten die kommunalen Haushalte im Saarland erheblich, die ohnehin mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von 2.824 Euro (Stand 2024) zu kämpfen haben.
Die Ursachen für diese Situation sind vielschichtig:
1. **Chronische Unterfinanzierung der Investitionen**: Das Land Saarland kommt seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Investitionsförderung nur unzureichend nach. Mit einer Investitionsquote von nur 2,3% (2021) liegt das Saarland deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 3,2%. Der jährliche Investitionsbedarf beträgt laut Saarländischer Krankenhausgesellschaft rund 80 Millionen Euro, während aktuell lediglich 32,5 Millionen Euro bereitgestellt werden. Dies zwingt die Krankenhäuser, notwendige Investitionen aus Betriebsmitteln zu finanzieren, was ihre wirtschaftliche Situation weiter verschlechtert.
2. **Strukturelle Probleme der kommunalen Trägerschaft**: Die Kommunalen Träger haben kaum Einfluss auf die wesentlichen Rahmenbedingungen der Krankenhausversorgung, da diese auf Bundes- und Landesebene festgelegt werden. Die kommunalen Gesellschafterstrukturen führen oft zu kommunalpolitisch besetzten Aufsichtsgremien, die aufgrund der Komplexität der Krankenhausfinanzierung ihre Kontrollfunktion teilweise nur eingeschränkt wahrnehmen können. Gerade in einem derart komplexen Umfeld sind angesichts der potentiellen haushalterischen Auswirkungen wirksame Überwachungs- und Steuerungsstrukturen von großer Bedeutung.
Die Beteiligung des Landes als Gesellschafter würde die Kommunen finanziell entlasten und gleichzeitig die Verantwortung des Landes für die Gesundheitsversorgung stärken. Kommunen und Kreise dürfen nicht länger alleine gelassen werden.