| Veranstaltung: | Landesparteitag 08.11.2025 Völklingen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 1. Formalia |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 05.11.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
| Angelegt: | 06.11.2025, 20:23 |
G1: Geschäftsordnung
Antragstext
GESCHÄFTSORDNUNG
der Landesparteitage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Saar
§1 Präsidium
Der Landesvorstand schlägt dem Landesparteitag (LPT) ein Präsidium vor.
Dieses bereitet den LPT in Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand und der
Antragskommission vor.
Zu Beginn des LPT entscheiden die Delegierten in offener Abstimmung über
diesen Vorschlag.
Die Mitglieder des Präsidiums vereinbaren untereinander, wer den LPT
leitet und wann eine Ablösung in der Sitzungsleitung erfolgt.
§2 Tagesordnung
Die Versammlung beschließt zu Beginn des LPT die Tagesordnung. Der LPT kann
jederzeit Verhandlungsgegenstände mit einfacher Mehrheit in die Tagesordnung
aufnehmen und von der Tagesordnung absetzen, in ein anderes Gremium verweisen
sowie Tagesordnungspunkte vorziehen oder zurücksetzen. Dringlichkeits- und
Rückholanträge bedürfen einer 2/3-Mehrheit.
§3 Anträge
Alle Anträge außer Geschäftsordnungsanträge – auch Dringlichkeitsanträge –
müssen elektronisch in Antragsgrün oder über die Landesgeschäftsstelle
eingereicht werden.
Über die Zulassung von Dringlichkeitsanträgen ist zu Beginn der
Versammlung abzustimmen, über die Verfahrensvorschläge der
Antragskommission unmittelbar vor Befassung der jeweiligen Anträge.
Über den weitergehenden (Änderungs-)Antrag ist zuerst abzustimmen. Auf
Antrag können Anträge auch gegeneinander oder in anderer Reihenfolge
abgestimmt werden.
Geschäftsordnungsanträge sind schriftlich zu stellen. Sie sind sofort zu
behandeln.
Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. Gezählt werden nur Stimmen, die
durch klares Zeigen der Stimmkarte erfolgen. Eine namentliche oder geheime
Abstimmung wird auf Antrag von mehr als einem Drittel der anwesenden
Delegierten durchgeführt. Der Antrag auf geheime Abstimmung geht dem
Antrag auf namentliche Abstimmung vor.
§4 Redebeiträge
Jedes Mitglied hat Rederecht.
Wortmeldungen sind schriftlich einzureichen. Die Meldung muss Namen und
Ortsverband des betreffenden Mitglieds enthalten.
Die Redelisten werden nach Bekanntgabe des Präsidiums eröffnet. Das
Präsidium führt getrennte Redelisten (Frauen/offen) in ausgeloster
Reihenfolge. Wenn es der Debatte dient, können gesetzte Redebeiträge
vorgesehen werden. Das Präsidium kann, wenn es der Debatte dient, dem
Landesvorstand unabhängig von der Redeliste das Wort erteilen. Auf Antrag
kann die Zahl der Redebeiträge erhöht werden.
Überschreitet ein:e Redner:in die Redezeit, wird nach einer Ermahnung
durch das Präsidium das Wort entzogen.
Persönliche Erklärungen sind nur am Ende eines Tagesordnungspunktes
zulässig. Ein:e Redner:in darf dabei nicht zur Sache sprechen, sondern nur
persönliche Angriffe zurückweisen oder eigene Ausführungen berichtigen.
§5 Redezeiten
Das Präsidium macht der Versammlung zu Beginn des Tagesordnungspunktes
unter Berücksichtigung von Absatz 2 einen Vorschlag für die Redezeiten.
Diese können durch Antrag verändert werden. Die Redezeiten können für
unterschiedliche Anträge, Positionen oder Listenplätze unterschiedlich
sein. Eine Änderung der Redezeiten für einen Antrag, Position oder
Listenplatz ist unzulässig, sobald ein:e Redner:in dazu gesprochen hat.
In der Regel werden folgende Redezeiten vorgesehen:
Pro Antrag 1 Einbringungs- und 1 Gegenrede von max. 5 Minuten.
Pro Änderungsantrag 1 Einbringungs- und 1 Gegenrede von max. 3
Minuten.Pro Geschäftsordnungsantrag 1 Einbringungs- und 1 Gegenrede von max.
1 Minute.Bei Wahlen für Wahllisten für die ersten beiden Plätze eine Redezeit
von 15 Minuten, für alle weiteren Plätze von 7 Minuten. Für alle
Plätze werden bis zu 3 Fragen à 1 Minute Antwortzeit zugelassen.Bei Wahlen der Landesvorsitzenden eine Redezeit von 10 Minuten, für
den restlichen Landesvorstand von 7 Minuten. Für alle Positionen
werden bis zu 2 Fragen à 1 Minute Antwortzeit zugelassen.Für alle weiteren Parteiämter oder Delegiertenplätze eine Redezeit
von 3 Minuten.Für Aussprachen 2 Beiträge/Fragen mit 3 Minuten Redezeit.
§6 Sonstiges
Stimmkarten und Wahlzettel sind sorgsam zu behandeln und nicht
unbeaufsichtigt zu lassen. Für Stimmkarten ist ein Ersatz ausgeschlossen.
Stimmkarten und Wahlzettel sind nicht weiterzugeben. Ein Ersatz durch
Ersatzdelegierte hat durch Rückgabe und Neuausgabe zu erfolgen.
Das Präsidium übt das Hausrecht aus.
Soweit Gesetze oder Satzung dem nicht entgegenstehen, kann der LPT mit
einer 2/3-Mehrheit im Einzelfall von Bestimmungen dieser Geschäftsordnung
abweichen.
Begründung
Diese Geschäftsordnung soll auch für alle zukünftigen Parteitage Anwendung finden.
Erläuternd:
Geschäftsordnungsanträge sind Anträge, die keine inhaltlichen Themen betreffen, sondern den Ablauf des Parteitages beeinflussen. Insbesondere sind das Anträge:
- zur Änderung der Tagesordnung, insbesondere das Hinzufügen oder Streichen von TOPs, sowie das verändern der Reihenfolge der TOPs. Ein Antrag, einen bereits abgeschlossenen TOP erneut zu behandeln oder abzustimmen, ist ein so genannter Rückholantrag.
- zur Veränderung der Abstimmungsreihenfolge oder -modalität. Beispielsweise Anträge in einer anderen Reihenfolge abzustimmen, Anträge gegeneinander abzustimmen, erst ein Stimmungsbild einzuholen oder in sonst einer Art und Weise die Abstimmung anders zu gestalten. Die Verfahrensvorschläge der Antragskommission lassen sich verändern, insbesondere kann beantragt werden, Anträge doch abzustimmen, statt sie (modifiziert) zu übernehmen. Es kann auch beantragt werden, geheim oder namentlich (statt offen) abzustimmen.
- zur Vertagung, Verweisung oder Nichtbehandlung von Anträgen, wenn diese an einem anderen Parteitag, in einem anderen Gremium oder gar nicht behandelt werden sollen.
- zur Änderung der Redezeiten oder der Anzahl der Redebeiträge. Die Redezeit pro Redner:in kann verlängert oder verkürzt werden und es können mehr (bzw. weniger, wenn mehr vorgesehen sind) Redebeiträge insgesamt vorgesehen werden. Es können auch mehr oder weniger (oder überhaupt) Fragen zugelassen werden.
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