| Veranstaltung: | Landesparteitag 08.11.2025 Völklingen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 6. Verabschiedung Vielfaltsstatut |
| Antragsteller*in: | OV Sbr-West (dort beschlossen am: 23.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch anderen ÄAErklärung: Der Antrag ist lediglich eine in sog. "Leichte Sprache" geschriebene Version von V2 |
| Angelegt: | 23.10.2025, 18:39 |
V3: Vielfalts-Statut (Leichte Sprache) Landesverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Saar
Antragstext
Antrag zum Vielfaltsstatut in Leichter Sprache des Vielfaltsbeauftragten / OV
Sbr-West
Antrag zum Parteitag am 8. November 2025 in Völklingen
Antrag zur Änderung der Satzung des Landesverbands von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Saar
Die Satzung soll in einigen Punkten geändert werden.
Antrag 1: Das Vielfaltsstatut wird Teil der Satzung
Wir möchten, dass das neue Vielfaltsstatut Teil der Satzung wird.
Ein Statut ist ein wichtiger Text mit festen Regeln.
Das Vielfaltsstatut beschreibt, wie unsere Partei Vielfalt und
Gleichberechtigung fördern will.
(Das ganze Statut und eine längere Begründung stehen auf den nächsten Seiten.)
Begründung:
Mit dem Vielfaltsstatut zeigen wir:
Wir wollen, dass in unserer Partei alle Menschen mitmachen können – unabhängig
von Geschlecht, Herkunft, Behinderung, Alter, Religion oder sexueller
Orientierung.
Vielfalt und Teilhabe werden damit ein fester Teil unserer Strukturen.
Das macht unsere Politik glaubwürdig und sorgt dafür, dass Zuständigkeiten klar
geregelt sind.
Antrag 2: Änderung von § 6 – Frauenstatut und Vielfaltsstatut
Bisher steht in der Satzung:
§ 6 Frauenstatut
Das saarländische Frauenstatut und das Vielfaltsstatut von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sind Bestandteil dieser Satzung.
Neu soll dort stehen:
§ 6 Frauenstatut und Vielfaltsstatut
Das Frauenstatut und das Statut für eine vielfältige Partei (Vielfaltsstatut)
des Landesverbands sind Bestandteil dieser Satzung.
Begründung:
Frauenstatut und Vielfaltsstatut sollen gleich wichtig sein.
Beide gehören direkt in die Satzung – nicht in einen Anhang.
So ist klar: Gleichstellung und Vielfalt sind für uns zentrale Grundlagen
unserer Parteiarbeit.
Antrag 3: Neuer Punkt in § 9 – Organe des Landesverbands
Im Paragraph 9 steht, welche Organe (also feste Gremien) der Landesverband hat.
Nach dem Landesvorstand soll neu stehen:
– der Vielfaltsrat
Begründung:
Der Vielfaltsrat ist ein neues Gremium in unserer Partei.
Er kümmert sich um Fragen der Vielfalt und gegen Diskriminierung.
Er soll Menschen aus unterschiedlichen Gruppen zusammenbringen und den
Landesvorstand beraten.
Damit wird Vielfalt dauerhaft in der Parteiarbeit verankert.
Antrag 4: Ergänzung von § 10 Landesparteitag Absatz 11
Im § 10 steht, wer Anträge auf dem Parteitag stellen darf.
Nach der Landtagsfraktion soll neu stehen:
– der Vielfaltsrat
Begründung:
Der Vielfaltsrat soll als offizielles Organ auch Anträge auf dem Parteitag
stellen dürfen.
So kann er seine Aufgaben gut erfüllen.
Am Ende der Satzung soll stehen:
„Änderungen beschlossen auf dem Landesparteitag in Völklingen am 8. November
2025.“
Möchtest du, dass ich auch das Vielfaltsstatut selbst in Leichter Sprache
übertrage (also den kompletten Teil ab §1 Präambel usw.) – oder soll es bei
diesem Antragsteil bleiben?
Vielfalts-Statut (Leichte Sprache)
Landesverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Saar
1. Präambel
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen, dass alle Menschen gleichberechtigt mitmachen
können.
Wir wollen, dass unsere Partei für alle offen ist – egal welches Geschlecht,
Herkunft, Religion, Weltanschauung, Alter, Sprache, sexuelle Orientierung,
Behinderung oder Bildung jemand hat.
Dieses Statut zeigt: Vielfalt ist uns wichtig. Wir wollen Diskriminierung
verhindern und benachteiligte Gruppen stärken.
2. Ziele
- Vielfalt, Antidiskriminierung und Teilhabe sind wichtig für unsere Partei.
- Wir wollen Barrieren abbauen, unterschiedliche Meinungen sichtbar machen
und alle Lebensweisen akzeptieren.
- Unser Ziel: Menschen aus allen Gruppen sollen in unserer Partei vertreten
sein – mindestens so, wie sie in der Gesellschaft vorkommen.
3.Versammlungen
15. Begründung (leicht)
Das Statut macht unsere Partei offener, gerechter und inklusiver.
Vielfalt soll nicht nur ein Leitbild sein, sondern sich in allen
Strukturen, Aufgaben und Entscheidungen zeigen.So können Menschen aus allen Gruppen mitmachen und mitbestimmen.
Das Statut schützt und stärkt benachteiligte Gruppen und prüft regelmäßig
Diskriminierung und Barrier
Führungen und Präsidien sollen unterschiedliche Menschen haben.
- Bei Veranstaltungen sollen Referent:innen die Vielfalt der Gesellschaft
zeigen.
4. Barrierefreiheit
- Veranstaltungen sollen für alle zugänglich sein. Zum Beispiel:
- barrierefreie Räume
- Online-Teilnahme mit Untertiteln
- Materialien in Leichter Sprache
- Rückzugsräume
- geschultes Personal
- Der Vielfaltsrat prüft regelmäßig, ob die Regeln eingehalten werden.
5. Empowerment und Weiterbildung
- Wir bieten spezielle Schulungen für benachteiligte Gruppen an, z. B. für
Queers, Menschen mit Behinderung oder BIPoC.
- Es gibt Weiterbildungen gegen Diskriminierung für alle Mitglieder,
besonders für Vorstände und Delegierte.
- Der Landesverband stellt genug Geld und Personal dafür bereit.
6. Politische Bildung und Zivilgesellschaft
- Wir arbeiten mit Bildungseinrichtungen und Organisationen zusammen, die
sich für Vielfalt einsetzen.
- Alle zwei Jahre organisiert der Vielfaltsrat ein Treffen oder Workshop mit
Partner:innen.
- Ziel: gemeinsame Bildungsangebote, Empowerment-Maßnahmen und Schulungen
entwickeln.
- Ergebnisse werden im jährlichen Vielfaltsbericht festgehalten.
7. Innerparteiliche Strukturen
- Der Landesvorstand sorgt dafür, dass das Statut umgesetzt wird. Er
informiert jährlich über Fortschritte.
- Alle Gliederungen der Partei sollen mitmachen.
8. Landesarbeitsgemeinschaften
- Gremien für Vielfalt: Vielfaltsrat, LAG Behindertenpolitik, LAG Bildung,
LAG Feminismus & Gleichstellung, LAG Gesundheit & Soziales, LAG Migration
& Integration, LAG Queer.
- Vielfalt ist ein Thema für alle LAGs.
9. Vielfaltsrat
- Der Vielfaltsrat hat bis zu 14 Mitglieder. Er soll die Vielfalt der
Gesellschaft zeigen.
- Mitglieder:
- Vielfaltsbeauftragte:r
- Basisvertreter:innen
- Mitglieder von Vorstand, Landesparteirat und LAGs
- Graue Grüne Saar, Grüne Jugend Saar
- Beratende: Landtag, Bundestag, Europaparlament, Landesregierung
- Die Mindestquote nach dem Frauenstatut muss beachtet werden.
- Mitglieder arbeiten eng mit Vorständen zusammen. Weitere Personen können
beratend hinzukommen.
- Aufgaben:
- Beratung von Vorstand und Gliederungen
- Empfehlungen, Initiativen und Stellungnahmen
- Anträge auf Landesparteitag oder -rat
- Mitwirkung bei Empowerment und Bildung
- Jährlicher Bericht über Vielfalt und Diskriminierung
- Amtszeit: 2 Jahre.
- Vielfaltsrat bekommt Geld und Material.
- Er erstellt eine Geschäftsordnung.
10. Vielfaltsbeauftragte/r
- Gewählt für 2 Jahre vom Landesparteitag, darf nicht im Vorstand sein.
- Ansprechpartner:in bei Diskriminierung und Fragen zur Vielfalt.
- Teilnahme an Vorstandssitzungen, Einsicht in wichtige Unterlagen, Votum
bei Entscheidungen.
- Kann selbstständig Aufgaben übernehmen, größere Entscheidungen mit
Vorstand abstimmen.
- Finanzielle und materielle Ausstattung ist gesichert.
- Eine:r von zwei Delegierten für den Bundes-Diversitätsrat.
11. Votum
- Vielfaltsrat und Vielfaltsbeauftragte:r dürfen zu allen Anträgen, die
Vielfalt betreffen, Stellung nehmen.
- Sie haben ein Votum in allen relevanten Gremien.
12. Vielfaltsreferat
- Einrichtung in der Landesgeschäftsstelle.
- Aufgaben: Maßnahmen für gleichberechtigte Teilhabe entwickeln, Beratung
von Kreis- und Ortsverbänden.
- Finanzielle und materielle Ausstattung ist gesichert.
13. Delegation in den Bundes-Diversitätsrat
- Zwei Delegierte und Ersatzdelegierte für 2 Jahre.
- Eine:r ist Vielfaltsbeauftragte:r, die andere:r ist Basisvertreter:in.
- Repräsentanz der Vielfalt beachten. Wiederwahl möglich.
14. Geltung
- Dieses Statut gehört zur Satzung des Landesverbands.
- Nicht geregelte Punkte ergänzt das Bundes-Vielfaltsstatut.
- Kreis- und Ortsverbände sollen ähnliche Regeln in ihre Satzungen
aufnehmen.
Begründung
Begründung
Das Statut macht unsere Partei offener, gerechter und inklusiver.
Vielfalt soll nicht nur ein Leitbild sein, sondern sich in allen Strukturen, Aufgaben und Entscheidungen zeigen.
So können Menschen aus allen Gruppen mitmachen und mitbestimmen.
Das Statut schützt und stärkt benachteiligte Gruppen und prüft regelmäßig Diskriminierung und Barrier