§6 Weiterentwicklung
(1) Der Landesvorstand unterstützt die Umsetzung und Weiterentwicklung des Vielfaltsstatuts, er informiert jährlich über konkrete Maßnahmen und Fortschritte.
(2) Alle Gremien und Gliederungen des Landesverbands sollen sich an der Umsetzung des Statuts beteiligen.