§12 Vielfaltsreferat
(1) In der Landesgeschäftsstelle wird ein Vielfaltsreferat eingerichtet. Der Landesvorstand benennt in der Landesgeschäftsstelle eine Person zur Wahrnehmung der Aufgaben des Vielfaltsreferats und schaffthierfür mittelfristig eine eigene Stelle.
(2) Das Vielfaltsreferat wird finanziell und materiell angemessen ausgestattet.
(3) Das Vielfaltsreferat entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand und dem Vielfaltsrat Maßnahmen, die zur angestrebten gleichberechtigten Teilhabe und der Repräsentanz von diskriminierten Gruppen und Menschen innerhalb von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Saarland und in der Gesellschaft beitragen.
(4) Die*Der Vielfaltsreferent hat Teilnahme- und Mitspracherecht in allen landesweiten Gliederungen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Saarland. Die*Der Vielfaltsreferent/in soll Kreis- und Ortsverbände beraten.