§ 11 Votum
(1) Bei der Behandlung von Anträgen, die die Lebensbereiche von im Vielfaltsstatut benannten Gruppen betreffen, haben der Vielfaltsrat und die*der Vielfaltsbeauftragte das Recht, in den Gremien der Partei ein Votum abzugeben.
(2) Der Vielfaltsrat und die*der Vielfaltsbeauftragte haben das Recht, zu allen Anträgen an den Landesparteitag und den Parteirat, die die vielfaltspolitischen Grundsätze von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Saar betreffen, in einem Redebeitrag Stellung zu nehmen.